AGB – Bannerflüge – Luftwerbung

Allgemeine Geschäftsbedingen zur Durchführung von Bannerflügen

1 Rechtsgrundlage
ProfiEvents führt alle Bannerflüge gemäß den Vorschriften und Bestimmungen der Luftverkehrsordnung und weiteren
bestehenden Gesetzen durch.

§2 Werbebotschaft
Der Werbeinhalt sowie deren Botschaft darf nicht gegen bestehende Gesetzte und Vorschriften verstoßen. Für den Inhalt der
Botschaft sowie Symbole und Logos ist der Auftraggeber verantwortlich. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber verbindlich und
unwiderruflich die Verantwortung für den gewählten Inhalt zu übernehmen und diesen auf Zulässigkeit geprüft zu haben. Sollte
sich jemand beleidigt oder belästig fühlen übernimmt der Auftraggeber alle notwendigen Schritte zur Abwehr oder zur Befriedigung
der gestellten Ansprüche und stellt ProfiEvents, vertreten durch Reiner Büscher, von diesen Ansprüchen frei.

§3 Durchführung
Alle Bannerflüge werden im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Flugzeiten, Flughöhen und Kurse richten sich
nach dem beflogenen Luftraum und den Freigaben der zuständigen Luftverkehrskontrollstellen. Sollte aufgrund einer Anweisung der
Flugverkehrskontrollstelle von der vereinbarten Route abgewichen werden, so kann der Auftraggeber hieraus keinen Mangel
der Leistung ableiten und erklärt sich mit Auftragserteilung damit einverstanden. Gleiches gilt für Abweichungen vom vereinbarten
Kurs aus Sicherheitsgründen.

§4 Betriebskosten
Sollten sich betriebliche Kosten während einer Bannerflugaction um mehr als 5 % erhöhen, hat ProfiEvents das Recht den
Stundenpreis um die Nachgewiesene Erhöhung anpassen. Diese Erhöhung rechtfertig keine einseitige Vertragskündigung des Auftraggebers.

ProfiEvents ist verpflichtet diese Erhöhung nachzuweisen. Beispielhaft ohne Anspruch auf Vollständigkeit betrifft das Preise für
Kraftstoff, Oele, Luftraumnutzunggebühren, Landegebühren, Versicherungsprämien ect.

§5 Haftung
Sollte ein Bannerflug aufgrund von durch ProfiEvents nicht zu vertretenden Gründen, nicht stattfinden können oder
abgebrochen oder verändert werden müssen, so haftet ProfiEvents nicht für die hieraus entstehenden Kosten. In
einem solchen Fall würde ProfiEvents nur die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
Beispielhafte Gründe ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Luftraumsperrungen, Wetterbedingungen,((z.B Regen, Wind, hohe Temperaturen >30 Grad C))
Luftverkehrsanweisungen, Schäden am Luftfahrzeug, Schäden am Werbebanner usw.
Beispielhafte tatsächliche Kosten: Bannerbau, An-und Abflüge, Landegebühren, Zeit bis zum Flugabbruch usw.

§6 Zahlungsbedingungen
Bannerflüge werden gemäß Angebot im Voraus gezahlt. Der Rechnungsbetrag für An-und Abflüge, Bannerflug und Mietbanner
ist 5 Werktage vor Flugtermin fällig. Kosten für Plakatbanner sind bei Auftragserteilung fällig. Jeder Flug wird abschließend nach der
tatsächlich geflogenen Zeit abgerechnet. ProfiEvents verpflichtet sich Guthaben binnen 5 Werktagen nach Erhalt der Kontoverbindung zu erstatten.

§6 a Stornierung durch den Auftrageber
Der Auftraggeber kann bis zu 24 h vor Bannerflugbeginn den Bannerflug ohne Grund stornieren. Dabei entstehen Stornogebühren in Höhe von 30% der Auftragssumme. Welche binnen 5 Werktagen an ProfiEvents gezahlt werden muss.
Sind keine 24 h bis zum Bannerflug so muss dieser in voller Rechnungsbetragshöhe beglichen werden, selbst wenn der Bannerflug nicht stattfindet.

„Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.“

§7 Genehmigung durch die Landesluftfahrtbehörde
Zur Durchführung von Bannerflügen bedarf es einer Genehmigung durch die Landesluftfahrtbehörde des Bundesland in dem der Geschäftsbetrieb gemeldet ist.
Wir diese Genehmigung ohne Verschulden durch Iris Buescher ((bannerflug.eu/bannerfliegen.de) von der zuständigen Behörde zurückgezogen, kann der Auftraggeber den Auftragnehmer Iris Buescher für den Ausfall oder anderer Kosten nicht haftbar machen.